Alkoholgefährdung od. Alkoholmissbrauch? – Definition & Unterschied

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Quelle hier mpu-vorbereitung-online. COm /forum/threads/alk-gef%C3%A4hrdung-oder-alk-missbrauch-der-unterschied-bei-der-mpu.936/

 

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Es gibt 2 große Unterschiede bei einer MPU wegen Alkohol, die Frage die sich stellt, wie war dein Konsumverhalten bzgl. Alkohol in der Vergangenheit?

 

MPU nach einer Alkoholgefährdung

Eine Alkoholgefährdung liegt vor, wenn die Trinkmengen gesteigert werden und häufiger zum Glas gegriffen wird. Wie zum Beispiel bei einem Entlastungstrinken oder zur Entspannung etc..! Die MPU wird dann bestanden, wenn folgende Kriterien umgesetzt worden sind. Dazu gehört auch ein ausreichendes Wissen über Alkohol!

Alkoholgefährdung Definition:

Es soll bereits zur Gewohnheitsbildung in der Verhaltensänderung gekommen sein – in der Regel ist ein mehrmonatiger Zeitraum zu fordern – in der Begutachtung wird die Veränderung über einen Zeitraum von mindestens 6 Monaten gefordert.

  • Wenn aktuell eine Trinkpause eingehalten wird, die zeitlich begrenzt ist, sollen eindeutige Vorstellungen bestehen, wie, bei erneutem Alkoholkonsum, dauerhaft nur noch kontrolliert getrunken werden kann.

Wenn der Alkoholkonsum zu gesundheitlichen bzw. psychosozialen Schädigungen geführt hat, kann man bereits von Missbrauch sprechen.

Zur MPU benötigt derjenige der zu der Alkoholgefährdung einzustufen ist, folgende Bescheinigungen:

  • mehrere Leberwerte GGT und CDT im Abstand von 4-6 Wochen oder die Vorlage des freiwilligen Alkoholverzichts durch ein abgeschlossenes Urinkontrollprogramm von mindestens 6 Monate. Alternativ kann auch bei der MPU zwei aufeinanderfolgende rückwirkende Haaranalysen im Abstand von 3 Monaten vorgelegt werden.

Ihnen kann, aufgrund der vorliegenden Gründe, also der “Alkoholgefährdung”, der Umgang mit Alkohol im “kontrollierten Maße” bestätigt werden, man spricht hier im Rahmen einer MPU von kontrolliertem Trinken. Weil sich im Verlauf der MPU Beratungen herausgestellt hat, dass sich bei Ihnen noch kein Alkoholmissbrauch ergeben hat. Der Gutachter bzw. die Gutachterstelle wird die o.g. Bescheinigungen und Befunde sichten und kann somit erkennen, dass Sie zur Standortbestimmung “Alkoholgefährdung” die notwendigen Maßnahmen getroffen haben.

 

MPU wegen Alkoholmissbrauch

Die Alkoholproblematik ist ein fließender Prozess! Dieser Prozess ist schleichend und beginnt als Genußtrinker, weiter führt dies zu einer Alkoholgefährdung, dann zum Alkoholmissbrauch, und endet schließlich in der Alkoholabhängigkeit. Bei der MPU, muss nach vorliegendem Alkoholmissbrauch mehrere Kriterien erfüllt sein, damit eine Begutachtung erfolgreich sein wird.

Alkoholmissbrauch Definition:

  • wenn sich aus den Trinkanlässen ableiten läßt, dass ein kontrollierter Umgang mit Alkohol nicht mehr möglich ist.
  • wenn wiederholt Alkohol getrunken wird, obwohl es schon einmal zur Versagung wichtiger Verpflichtungen gekommen ist zum Beispiel der Arbeit, Schule, Familie.
  • wenn Alkohol weiter getrunken wird, obwohl es zu einer körperlichen Gefährdung kommen konnte oder gekommen ist.
  • wenn auch außerhalb des Straßenverkehrs, im Zusammenhang mit dem Alkoholkonsum es bereits wiederholt zu Probleme mit der Polizei, Gerichten oder Behörden gekommen.
  • wenn weiterhin Alkohol getrunken wurde, obwohl durch die Auswirkungen des Alkoholkonsums es ständig oder wiederholt zu soziale oder zwischenmenschliche Probleme kam.

Die Gutachterstelle verlangt von Ihnen somit einen konsequenten Alkoholverzicht, dies ist unbedingt einzuhalten und kann mittels Urin oder Haarscreenings belegt werden. Folgende Kriterien müssen unbedingt bei der MPU-Stelle vorgelegt werden.

  • der Alkoholverzicht ist bereits ausreichend lange erprobt.
  • der Alkoholverzicht beträgt in der Regel 12 Monate, mindestens aber für 6 Monate und wurde dokumentiert.
  • es wurde eine einzel- oder gruppentherapeutische Maßnahme an einer Beratungsstelle absolviert, die in Art und Umfang des Problems angemessen war.
  • es liegt eine Bescheinigung der Beratungsstelle über einen Beratungszeitraum von ca.20 Stunden innerhalb von 6 Monaten vor.
  • sofern die ergriffene Maßnahme erst zum Alkoholverzicht geführt hat, sollte der Abstand nach abgeschlossenen Beratungen bis zur eigentlichen MPU mindestens 6 Monate betragen. Ausser der Klient hat bereits vor der Beratung auf Alkohol verzichtet und dies nachvollziehbar ist.

Abgrenzung Missbrauch und Abhängigkeit

Die Unterschiede zwischen Alkoholgefährdung und Alkoholmissbrauch

Die Unterschiede liegen auf der Hand. Je mehr du Alkohol konsumiert hast desto mehr Unterlagen will der Gutachter sehen.

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