Was wir als Anwalt für Ihre MPU tun können

Ein hoher Anteil aller Bußgeldbescheide ist erfahrungsgemäß fehlerhaft. Hier setzen wir an und legen für Sie Einspruch ein:

  • Bei Rotlicht-Verstößenwerden regelmäßig Fehler bei der Bestimmung der anzuwendenden Rotlichtzeit gemacht.
  • Die Bestimmung des Promille-Werts bei Alkohol-Verstößenist ebenfalls oftmals nicht korrekt. Auch die Ergebnisse von Blut- bzw. Urinuntersuchungen oder Haarproben zum Nachweis von Drogenkonsum können auf den Prüfstand gestellt werden.
  • Bei Geschwindigkeitsüberschreitungenwerden Radar- oder Lasergeräte häufig unsachgemäß bedient oder sind beim Blitzen falsch eingestellt.

Hilfe bei Fahrverboten wegen MPU

Selbst wenn all diese Punkte nicht greifen, kann ein Fahrverbot unter Umständen in eine erhöhte Geldbuße umgewandelt werden; dazu wird das verhängte Bußgeld meist verdoppelt. Eine solche Umwandlung des Fahrverbots lässt sich insbesondere dann durchsetzen, wenn Ihnen anderenfalls der Verlust Ihres Arbeitsplatzes oder die Vernichtung Ihrer Existenz droht.

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Aber auch den Zeitpunkt, zu dem Sie ein Fahrverbot antreten müssen, können wir oft hinausschieben. Wir können für Sie erreichen, dass Sie Ihr Auto nicht zur Unzeit stehen lassen müssen bzw. Sie die Möglichkeit erhalten, sich rechtzeitig um Transport-Alternativen zu kümmern. So können Sie Zeit gewinnen:

So genannte Ersttäter, die in den letzten zwei Jahren kein Fahrverbot erhalten haben, dürfen sich den Zeitpunkt des Antritts des Fahrverbotes aussuchen. Sie müssen es aber innerhalb von vier Monaten antreten und vollständig ableisten.

Hilfe bei Führerscheinentzug

Auch ein Führerscheinentzug oder eine Führerscheinsperre lassen sich mit anwaltlicher Hilfe oft verhindern bzw. die Dauer der Sperrfrist verringern.

So kann eine bereits verhängte Sperrfrist mitunter nachträglich verkürzt werden, wenn sie bereits drei Monate (bei Wiederholungstätern ein Jahr) angedauert hat. Eine solche Sperrfristverkürzung muss allerdings gut begründet werden und lässt sich nur auf Tatsachen stützen, die erst nach der Verhängung der Sperrfrist eingetreten sind, zum Beispiel eine zwischenzeitliche Nachschulung. Die Führerscheinstelle muss außerdem eine so genannte Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilen.

Rundum-Beratung bei Führerscheinsachen

In allen Führerscheinsachen stehen wir Ihnen mit unserem fundierten Detailwissen zur Seite, wenn

  • Ihnen die Fahrerlaubnis wegen einer Alkoholfahrt, eines Blitzers oder anderer Verstöße entzogen werden soll.
  • Es um die Führerschein-Wiedererteilung und einen abzuleistenden „Idiotentest“ (MPU) geht oder
  • Ihnen Ihr zu hohes Punktekonto in Flensburg Sorgen macht.

Bei diesen und vielen weiteren Fragen gilt es eine Fülle von Verwaltungsvorschriften zu beachten, durch deren Dickicht wir Ihnen zuverlässig den Weg weisen.

Aber auch zu Fragen des Fahrens im Ausland, zur Problematik des Auslands-/EU-Führerscheins, und des so genannten „Führerscheintourismus“ stehen wir Ihnen kompetent Rede und Antwort. Hürden beim Neuerwerb des Führerscheins – insbesondere eine MPU – können z.B. mitunter umgangen werden, indem Sie als deutscher Autofahrer nach dem Führerscheinentzug in einem anderen EU-Staat eine Fahrerlaubnis erwerben und diese dann in Deutschland nutzen.

Wir beraten Sie darüber, ob dies in Ihrem Fall erfolgversprechend ist. Eine Fahrerlaubnis aus dem Ausland wird laut Europäischem Gerichtshof z.B. nur dann ohne Weiteres anerkannt, wenn der Inhaber mindestens 185 Tage dort einen Wohnsitz hatte und zur Zeit der Ausstellung die Sperrfrist abgelaufen war.

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